Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2023 entschieden, den Vertriebsanteil bei rezeptpflichtigen Medikamenten anzupassen. Damit verfolgt er das Ziel, Fehlanreize bei der Medikamentenabgabe zu reduzieren und den Einsatz von Generika zu fördern sowie die Gesundheitskosten für Patientinnen und Patienten sowie Prämienzahlende zu senken.
Die Anpassung beim Vertriebsanteil per 1. Juli 2024 zielt darauf ab, den Einsatz von Generika zu stärken und gleichzeitig die Kosten im Gesundheitssystem zu senken. Neu werden teure Medikamente günstiger und günstigere Arzneimittel teurer.
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